VERTRIEBSPARTNERREGELN DER PURE ELEMENT PET (HEIKO PFEIFER EINZELUNTERNEHMEN)
1. RECHTSSTELLUNG DES VERTRIEBSPARTNERS
1.1. Der Vertriebspartner ist selbstständiger Gewerbetreibender, der durch den Vertrieb von Pure Element Pet-Produkten unternehmerische Einkünfte erzielen will.
1.2. Bei seiner Vertriebstätigkeit kann der Vertriebspartner im eigenen Namen Pure Element Pet-Produkte an Endverbraucher verkaufen, Endverbraucher, die Pure Element Pet-Produkte unmittelbar über Pure Element Pet beziehen, an Pure Element Pet vermitteln und als Sponsor neue Vertriebspartner an Pure Element Pet vermitteln.
1.3. Der Vertriebspartner hat keine Tätigkeitsverpflichtung und bestimmt Ort, Art, Zeit und Umfang seiner Tätigkeit frei, eigenverantwortlich und ohne jede Weisungen. Der Vertriebspartner hat alle mit seinem Geschäft zusammenhängenden Kosten selbst zu tragen. Als Unternehmer ist er für die Erfüllung aller sich aus seiner Tätigkeit ergebenden gesetzlichen Pflichten (Gewerbeanmeldung, Einkommensteuer, Umsatzsteuer, Sozialversicherungsrecht, Wettbewerbsrecht, etc.) selbstverantwortlich.
2. BEGINN UND ENDE DER VERTRIEBSPARTNERSCHAFT
2.1. Die Vertriebspartnerschaft setzt einen vollständig ausgefüllten Antrag des Vertriebspartners voraus; sie ist rechtswirksam vereinbart, sobald der entsprechende Antrag durch Pure Element Pet angenommen wurde. Eine Bestellung von Pure Element Pet-Produkten ist nicht erforderlich. Pure Element Pet wird den Vertriebspartner unverzüglich über die Annahme seines Antrags informieren. Mit der Anmeldung und ausdrücklichen Zustimmung im Registrierungs- oder Bestellprozess erkennt der Partner diese Regeln als verbindlich an.
2.2. Der Vertriebspartner kann innerhalb von 30 Tagen ab Kenntnis der Annahme seines Antrags ohne Angabe von Gründen durch schriftliche Erklärung gegenüber Pure Element Pet vom Vertrag zurücktreten. Nach einem Rücktritt kann er alle als Vertriebspartner bezogenen Pure Element Pet-Produkte zurückgeben und Pure Element Pet erstattet die dafür geleisteten Zahlungen in voller Höhe.
2.3. Die Vertriebspartnerschaft läuft auf unbestimmte Zeit, sie kann jederzeit mit gesetzlicher Frist ordentlich gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Verstößt der Vertriebspartner gegen seine Verpflichtungen nach 3.3, 4.1, 4.2, 5.2 oder 7.4 der Vertriebspartnerregeln, sieht Pure Element Pet dies regelmäßig als einen wichtigen Grund zur unmittelbaren Kündigung an.
2.4. Der Vertriebspartner ist verpflichtet, die im Antrag angegebenen Daten, insbesondere Name, Anschrift, Bankdaten, E-Mail und Telefon regelmäßig zu überprüfen und zu aktualisieren, wenn sich Änderungen ergeben haben.
2.5. Im Todesfalle kann die Vertriebspartnerschaft auf den Ehegatten, ein Kind oder einen der Eltern übertragen werden, wenn die Übertragung schriftlich und übereinstimmend von allen Erben beantragt wird, der Begünstigte die Pure Element Pet Vertriebspartnerregeln in ihrer aktuellen Fassung akzeptiert und Pure Element Pet schriftlich zustimmt, wobei die Zustimmung nur aus wichtigem Grunde verweigert werden kann.
3. BONUSANSPRÜCHE UND TRACKING DES VERTRIEBSPARTNERS
3.1. Für die Vermittlung von Endverbrauchern sowie für die Einarbeitung, Schulung und Betreuung vermittelter neuer Vertriebspartner als Sponsor erhält der Vertriebspartner eine erfolgsabhängige Vergütung (Bonus/Provision) auf den Produktumsatz. Dies gilt ebenfalls für Bestellungen von Pure Element Pet-Produkten durch diese Endverbraucher und Vertriebspartner sowie auch alle weiteren Bestellungen von Pure Element Pet-Produkten in seiner Sponsor-Linie (Upline/Downline). Der Anspruch entsteht erst mit der vollständigen Bezahlung der Ware durch den Kunden und nach Ablauf einer Storno- und Rückgabefrist von 30 Tagen ab Bestellabschluss.
3.2. Die Berechnung der Provisionen erfolgt auf Basis des Bruttowarenwerts (inkl. Umsatzsteuer). Versandkosten sowie nicht abgeschlossene, stornierte oder retournierte Bestellungen sind nicht provisionsfähig. Die Vergütung gliedert sich in folgende Stufen (Multi-Tier-Struktur):
• Stufe 1 (Direktempfehlung): 15 % vom Bruttowarenwert
• Stufe 2 (Sponsor der Stufe 1): 5 % vom Bruttowarenwert
• Stufe 3: 3 % vom Bruttowarenwert
• Stufe 4: 1 % vom Bruttowarenwert
• Gesamt-Provisionsvolumen pro Bestellung: maximal 24 % vom Bruttowarenwert. Eine Vergütung jenseits der vierten Stufe wird nicht gewährt.
3.3. Das Partnerprogramm ist kein Schneeballsystem im Sinne des § 16 Abs. 2 UWG. Provisionen werden ausschließlich für tatsächlich getätigte und bezahlte Warenkäufe von Endkunden ausgeschüttet — niemals für die bloße Anwerbung weiterer Partner. Eine Beitrittsgebühr oder eine sonstige Investition seitens des Partners ist nicht erforderlich und wird ausdrücklich nicht erhoben.
3.4. Für das Tracking von Empfehlungslinks gilt eine Cookie-Laufzeit von 60 Tagen ab Klick auf den Link. Maßgeblich für die Provisionsermittlung ist ausschließlich das von Pure Element Pet eingesetzt Tracking-System (AffiliateWP inkl. Multi-Tier-Erweiterung).
3.5. Pure Element Pet rechnet über den Bonus monatlich ab. Die Bonusauszahlung erfolgt per Überweisung auf eine gültige IBAN oder direkt über Stripe spätestens zum 20. des Folgemonats. Es gibt keine Mindestauszahlungsschwelle.
3.6. Bonusmanipulationen sind untersagt. Hierzu gehören insbesondere das Sponsern von Vertriebspartnern, die tatsächlich das Pure Element Pet-Geschäft gar nicht ausüben (sog. Strohmänner), ebenso wie offene oder verschleierte Mehrfachregistrierungen. Untersagt ist auch, den Namen des Ehepartners, Verwandtschaft, Handelsnamen oder sonstige Dritte zu verwenden, um diese Bestimmung zu umgehen. Eigenbestellungen des Partners über den eigenen Empfehlungslink oder den eigenen Gutscheincode sind nicht provisionsfähig.
4. ANDERWEITIGE VERTRIEBSTÄTIGKEIT DES VERTRIEBSPARTNERS
4.1. Dem Vertriebspartner ist es ausdrücklich gestattet, für andere Unternehmen – auch im Bereich des persönlichen Direktvertriebs oder Network-Marketings – tätig zu sein, sofern diese Unternehmen und deren Produkte nicht in einem direkten Konkurrenzverhältnis zu den Produkten von Pure Element Pet stehen (Branchenfremdheit). Ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Pure Element Pet ist es dem Vertriebspartner jedoch nicht gestattet, für ein direktes Konkurrenzunternehmen tätig zu sein. Als Konkurrenzunternehmen gelten alle Unternehmen, deren Produkte ganz oder teilweise in einem funktionalen Wettbewerb oder Konkurrenzverhältnis zu den aktuellen und zukünftigen Produkten von Pure Element Pet stehen; dies umfasst insbesondere Pflege- und Kosmetikprodukte für Tiere sowie Heimtierbedarf und Zubehör (wie z. B. Näpfe, Kältematten, Spielzeug und artverwandte Produkte).
4.2. Der Vertriebspartner ist verpflichtet, jede zulässige Vertriebstätigkeit für ein anderes Unternehmen von seiner Tätigkeit für Pure Element Pet und mit Pure Element Pet-Produkten vollständig sachlich, räumlich und werblich getrennt zu halten. Er darf dabei weder werblich auf seine Tätigkeit für Pure Element Pet oder seinen Status als Pure Element Pet-Vertriebspartner hinweisen, noch die Waren und Dienstleistungen des anderen Unternehmens gemeinsam mit Pure Element Pet-Produkten anbieten oder im selben Verkaufsgespräch präsentieren. Dem Vertriebspartner ist es untersagt, andere Vertriebspartner von Pure Element Pet aktiv für ein anderes Direktvertriebs- oder Network-Marketing-Unternehmen abzuwerben oder sie dazu zu veranlassen, ihre Tätigkeit für Pure Element Pet einzustellen oder zu reduzieren.
5. BEZUG UND VERTRIEB VON PURE ELEMENT PET-PRODUKTEN
5.1. Der Vertriebspartner bestellt und bezieht die Pure Element Pet-Produkte ausschließlich unmittelbar über Pure Element Pet.
5.2. Der Vertriebspartner verkauft Pure Element Pet-Produkte ausschließlich im persönlichen Direktvertrieb an Endverbraucher. Ein Vertrieb über Einzelhandelsgeschäfte, auf Märkten, Messen, Internetauktionen/-marktplätze (wie eBay, Amazon etc.) und ähnlichen Verkaufsveranstaltungen ist nicht gestattet. Sollte der Vertriebspartner Produkte in einem anderen Land verkaufen wollen, hat er zu gewährleisten, dass das Produkt dort verkehrsfähig ist. Pure Element Pet lehnt jegliche Verantwortung hierfür ausdrücklich ab.
5.3. Der Vertriebspartner decides frei, ob und in welcher Menge er bei Pure Element Pet bestellt. Eine Mindestabnahmepflicht oder Umsatzvorgaben bestehen nicht. Eine Rückgabe bezogener Pure Element Pet-Produkte an Pure Element Pet ist ausschließlich im Rahmen des gesetzlichen 14-tägigen Widerrufsrechts möglich.
5.4. Alle Bestellungen des Vertriebspartners erfolgen nach den zum Zeitpunkt der Bestellungen gültigen Endkundenpreisen im Webshop von Pure Element Pet. Bedingung für jede Auslieferung von Produkten ist, dass deren Zahlung sichergestellt oder erfolgt ist.
6. WEITERE PFLICHTEN DES VERTRIEBSPARTNERS / VERTRAGSSTRAFE
6.1. Der Vertriebspartner wird bei seiner Tätigkeit stets als selbständiger Gewerbetreibender auftreten und jeden Anschein vermeiden, er könne ein Angestellter von Pure Element Pet sein.
6.2. Soweit Pure Element Pet Mitglied nationaler und internationaler Verbände für Direktvertrieb ist, hat der Vertriebspartner die von diesen Verbänden aufgestellten Verhaltensstandards strikt einzuhalten.
6.3. Alle Äußerungen über Pure Element Pet und die Produkte haben im Einklang mit den offiziellen Produktinformationen zu stehen. In keinem Fall darf der Vertriebspartner den Produkten eine therapeutische oder heilende Wirkung zuschreiben oder unzulässige Health-Claims verwenden.
6.4. Es ist untersagt, Änderungen an Produkten oder deren Verpackung vorzunehmen. Das Anbringen eines Adressaufklebers des Vertriebspartners ist erlaubt, solange keine rechtlichen Hinweise oder Logos verdeckt werden.
6.5. Affiliate-Links und werbliche Inhalte in sozialen Medien oder auf Webseiten sind vom Partner jederzeit konform zu den geltenden Kennzeichnungspflichten (z. B. durch „Werbung“ oder „Anzeige“) deutlich sichtbar zu machen.
6.6. Für jeden Verstoß gegen die Pflichten nach Nr. 4.1, 4.2, 5.1, 5.2, 6.3, 6.4 und 6.5 wird eine in das Ermessen von Pure Element Pet gestellte und im Streitfall durch das zuständige Gericht zu prüfende Vertragsstrafe fällig. Es gilt ein ausdrückliches Verbot jeder Form des „Spamming“ und des systematischen, rechtswidrigen Abwerbens von Vertriebspartnern anderer Unternehmen.
6.7. Pure Element Pet behält sich vor, den Zugang des Vertriebspartners zum Backoffice bei Verstößen gegen vertragliche Pflichten oder geltendes Recht fristlos zu sperren.
6.8. Der Vertriebspartner erhält mit der Freischaltung Zugang zu einem internen, geschlossenen Telegram-Informationskanal. Der Zugriff sowie die dort bereitgestellten vertraulichen Informationen, Strategien und Schulungsinhalte sind ausschließlich für den aktiven Vertriebspartner bestimmt. Eine Weitergabe der Inhalte, Screenshots oder des Zugangslinks an Dritte ist strikt untersagt und stellt einen wichtigen Grund zur außerordentlichen Kündigung dar.
7. NETWORKSCHUTZ
7.1. Grundsatz von Pure Element Pet ist die Einhaltung und der Schutz der Sponsor-Linie (Networkschutz). Während der Dauer der Vertriebspartnerschaft und 12 Monate danach dürfen keine Personen oder Gesellschaften, die bereits in einer Vertriebspartnerlinie registriert sind, abgeworben werden.
7.2. Ein Vertriebspartner, der gekündigt hat oder zurückgetreten ist, kann erst nach Ablauf von mindestens 12 Monaten wieder unter einem anderen Sponsor registriert werden. Ein Partner, der wegen Inaktivität (12 Monate ohne Eigenumsatz) gelöscht wurde, kann sofort frei unter einem beliebigen neuen Sponsor starten.
7.3. Ein bereits registrierter Endverbraucher kann sich erst 6 Monate nach seiner letzten Produktbestellung bei Pure Element Pet neu unter einem anderen Vertriebspartner registrieren.
8. VERPFLICHTUNG ZUR TEILNAHME AM STREITSCHLICHTUNGSVERFAHREN
8.1. Der Vertriebspartner ist verpflichtet, etwaige Meinungsverschiedenheiten aus einer online geschlossenen Vertragsbeziehung mit Kunden auf einvernehmliche Weise beizulegen. Sollte das Problem nicht gelöst werden, wird die Vermittlung über den zuständigen Verband für Direktvertrieb gesucht.
8.2. Sofern eine einvernehmliche Lösung nicht zu erreichen ist, besteht Bereitschaft, an einem außergerichtlichen Schlichtungsverfahren bei der Universalschlichtungsstelle des Bundes am Zentrum für Schlichtung e.V. (Straßburger Straße 8, 77694 Kehl, www.verbraucher-schlichter.de) teilzunehmen.
9. DATENSCHUTZ
9.1. Im Rahmen des Partnerprogramms werden personenbezogene Daten des Partners (u. a. Name, Anschrift, E-Mail, Bankverbindung, Klick- und Bestelldaten) verarbeitet, soweit dies zur Durchführung des Partnerverhältnisses und zur Auszahlung der Provisionen erforderlich ist (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO). Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung des Webshops.
10. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
10.1. Die vertraglichen Beziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
10.2. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist der Sitz von Heiko Pfeifer (Einzelunternehmen), sofern der Vertriebspartner Kaufmann ist oder keinen allgemeinen Wohnsitz in Deutschland hat.
10.3. Eine vertraglich vereinbarte Schriftform wird auch durch E-Mail gewahrt, mit Ausnahme der außerordentlichen Kündigung, welche per Einschreiben zu erfolgen hat.
10.4. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Regelung tritt diejenige zulässige, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.